Die Leistungen unseres Hauses
- Analyse des zu versichernden Risikos
- Entwicklung eines Deckungskonzeptes
- Marktuntersuchung, welche Versicherungsgesellschaften in Betracht kommen nach dem Prinzip (Best Advice)
- Einholung von Angeboten
- Produktauswahl, Auswahl des Risikoträgers
- Prüfung der Dokumentierung
- Laufende Beratung und Betreuung des Kunden während der Vertragslaufzeit
- Unterstützung des Kunden im Schadensfall bzw. Leistungsfall
Vorteile, wenn Sie die Unterstützung von GSVersicherungsmaklers in Anspruch nehmen:
- völlige Unabhängigkeit zu Versicherungs- und Finanzkonzernen
- große Angebotspalette
- hohe Beratungskompetenz
- durchdachte Absicherungskonzepte
- trotz der Vielfalt alles aus einer Hand
- Unterstützung im Schadenfall
- ständige Verwaltung und Betreuung der Verträge
- stets nur ein Ansprechpartner
- hohe Zeitersparnis
- in der Regel keinerlei Gebühren oder Kosten
Nachteile, die entstehen kömmem wenn sie auf die Hilfe von GSVersicherungsmaklers verzichten:
- stets komplizierter und unüberschaubarer werdender Versicherungsmarkt
- großer bis unvertretbar hoher Zeitaufwand
- hoher Kostenaufwand
- viele verschiedene Ansprechpartner
- Gefahr, dass bei der Vielzahl der Angebote der Überblick verloren geht
- keine übergeordnete Qualitätskontrolle
- keine Sicherheit durch Haftungsgrundsätze
Arbeitsweise
- Risikoanalyse
Prüfung der bestehenden Versicherungen, Bausparverträge und Investmentzertifikate auf bedarfsgerechten bzw.
ausreichenden Versicherungsschutz sowie einen marktgerechten Preis.
- Versicherungskonzept
Erstellung eines individuellen Versicherungskonzeptes für den Mandanten und Auswahl des Deckungsangebotes, das für das jeweilige Risiko den richtigen Versicherungsschutz bietet.
- Platzierung
Vermittlung der nach Absprache mit dem Mandanten für notwendig erachteten Versicherungsverträge an den
Versicherer, der nach Sachkenntnis des Maklers ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis und eine reibungslose
Vertragsabwicklung sicherstellt.
- Betreuung
Verwaltung, Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungs-, Bausparverträge und Investmentzertifikate und ge-gebenenfalls Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen nach Rücksprache mit dem
Mandanten an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse.
- Schadensregulierung
Unterstützung des Mandanten im Schadensfall, einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer, soweit die
zugrundeliegenden Versicherungsverträge vom Makler vermittelt wurden oder von ihm betreut werden.
Gesetzliche Grundlage:
Im Handelsgesetzbuch wird § 93 der Handelsmakler wie folgt beschrieben:
- Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versiche-rungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers.
- Auf die Vermittlung anderer als der bezeichneten Geschäfte, insbesondere auf die Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen, finden, auch wenn die Vermittlung durch einen Handelsmakler erfolgt, die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung.
- Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsmaklers nach Art oder Umfang eine in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.